Distribution Support
Eingabestopp bei der Exportförderung
23.07.2025
Mit sofortiger Wirkung können ab dem 23. Juli 2025 bis Ende Jahr keine Gesuche für den Distribution Support mehr angenommen werden.
Der Bund unterstützt die internationale Auswertung von Schweizer Filmen. Während das Bundesamt für Kultur (BAK) für die Finanzierung der Exportförderung zuständig ist, übernimmt SWISS FILMS deren operative Umsetzung.
Aufgrund der hohen Anzahl von Gesuchen und bereits ausgesprochenen Zusagen wurde das Jahresbudget von 500’000 Franken bereits Ende Juli ausgeschöpft. Gemäss der Priorisierung nach Eingangsdatum der Gesuche (Art. 9 Abs. 4 IPFIV) hat das BAK entschieden, im laufenden Jahr keine neuen Gesuche mehr anzunehmen.
Gesuche, die bis und mit 22. Juli 2025 eingereicht wurden, werden noch bearbeitet.
Ab Anfang 2026 sind wieder Eingaben möglich. Vorbehältlich der Annahme der Förderkonzepte 2026–2028 durch das Eidgenössische Departement des Innern wird es neu wieder feste Eingabetermine sowie einen Begutachtungsausschuss geben, der die Priorisierung der Gesuche vornimmt.
Siehe auch: Verleihförderung BAK
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